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Dienstag, 26. April 2005
Resolution zum Welttag des geistigen Eigentums am 26. April 2005

Der Verband deutschsprachiger Übersetzer literarischer und wissenschaftlicher Werke, der rund 1200 deutsche Literaturübersetzer vertritt, hat auf seiner ordentlichen Mitgliederversammlung, die am 23. und 24. April 2005 in Köln stattfand, einstimmig folgende Resolution verabschiedet:

Literaturübersetzer gegen Abbau von Urheberrechten

Mehrere der bisherigen Vorschläge für ein "Zweites Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft" verletzen in eklatanter Weise den Grundsatz, dass den Urhebern für die Nutzung ihrer Werke eine angemessene Vergütung zusteht.
Die Vergütungshöhe für die gesetzlich erlaubte Privatkopie soll nach den Vorstellungen der Industrie gestaltet werden und sich vorrangig am kontinuierlich fallenden Preis der Geräte und Speichermedien orientieren, nicht aber am Wert der kopierten Werke und den damit den Urhebern entgehenden Einnahmen. Dadurch wird auch für Literaturübersetzer die jährliche Ausschüttung der Tantiemen durch die VG WORT, ohnehin geschmälert durch die seit zwei Jahrzehnten versäumte Anpassung der Vergütungssätze, von Jahr zu Jahr schrumpfen. Das verfassungsrechtliche Gebot, dem Urheber für die genehmigungsfreie Nutzung seiner Werke eine angemessene Vergütung zu zahlen, wird hierdurch im Bereich der Privatkopie sträflich missachtet.
Nach den Vorstellungen des Justizministeriums soll zukünftig in Urheberverträgen die Abtretung bislang unbekannter Nutzungsarten möglich sein. Diese Regelung soll auch rückwirkend auf Altverträge ausgedehnt werden. Damit wird ein bewährtes Element des Urhebervertragsrechts aufgegeben. Es widerspricht dem Prinzip einer unter fairen und freien Bedingungen ausgehandelten angemessenen Vergütung, wenn Urheber Rechte abtreten sollen, deren Wert noch niemand kennen kann. In geradezu absurder Weise wird dies vom Justizministerium als eine den Urhebern endlich gestattete "Freiheit" dargestellt – jeder Branchenkundige weiß, dass sich dies als Zwang gestalten wird. Die Urheber sollen mit einem abstrakten Anspruch auf angemessene Vergütung abgespeist werden, der sich unter den Bedingungen einer Zwangsabtretung kaum noch realisieren lässt. Flankierende Maßnahmen wie die nachträgliche Rückrufmöglichkeit bieten keinen wirksamen Schutz, da sie in der Praxis nicht durchführbar sind – das hat sich in den vergangenen Jahrzehnten zur Genüge gezeigt.
Der VdÜ fordert die Bundesregierung auf, das Urheberrecht im Sinne des im Jahr 2002 eingeschlagenen Wegs einer Stärkung der Position der Kreativen fortzuführen. Leitgedanke muss das Recht auf angemessene Vergütung für jede Werknutzung sein.

ich finde, gute blogs sollten auch was kosten! und auch kommentare sollten urheberrechtlich geschützt sein. vielleicht hilft das, die standards mal wieder ein bisschen zu heben...
spaß beiseite, ich bin natürlich d'accord, was den protest gegen den abbau von rechten angeht. danke, dass du auch mal wieder darauf hinweist!

... Link

Wer für gute Blogs etwas "bezahlen" oder sich dafür bedanken möchte, findet in vielen Blogs einen Link zur Amazon-Wunschliste. Das finde ich eine sehr nette Möglichkeit, und es wird ja auch gelegentlich davon Gebrauch gemacht. Wo in Blogs das Urheberrecht anfängt, weiß ich nicht - zitieren unter Angabe der Quelle ist ja erlaubt, und da sind die meisten Blogger auch ausgesprochen korrekt. Wer einen lustigen Link postet o.ä. weist normalerweise sogar darauf hin, wo er ihn gefunden hat. Nicht erlaubt ist, einen ganzen Artikel anderswo zu posten, aber das tut ja auch normalerweise niemand. Dann wird halt verlinkt, und alle sind glücklich.
Egal, das sind Blogs, die sind irgendwie privat und kosten nichts, und vor allem verdient niemand etwas damit.
Es geht bei dieser Resolution darum, dass die Verwerter, in unserem Fall also die Verlage, mit dem geistigen Eigentum der Urheber Geld verdienen. Und zwar in manchen Fällen viel Geld, von dem wir gerne etwas abhätten. Die Nutzungsrechte werden den Urhebern ohnehin schon meist pauschal abgekauft (1 Apfel, 1 Ei), man hat kaum mal die Möglichkeit, über einzelne Nebenrechte (Taschenbuch, Hörbuch etc.) zu verhandeln, und nun sollen wir auch noch die Rechte für bislang unbekannte Nutzungsarten abtreten. Auch rückwirkend. Das würde bedeuten, wenn jemand in den achtziger Jahren ein Buch übersetzt hat, könnte der Verlag diesem Gesetzesentwurf zufolge jetzt ein Hörbuch draus machen, ohne dass der Übersetzer noch einmal Geld dafür bekommt. OBWOHL er damals im Vertrag sicher nicht das Hörbuchrecht abgetreten hat, denn da hat damals noch niemand mit gerechnet. Das gleiche gilt für E-Books, Internetnutzungen etc.
Übrigens nennt sich das Ding "Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der vertraglichen Stellung von Urhebern und ausübenden Künstlern". Von wegen.
Entschuldigt, dass ich hier gerade so humorlos werde, aber da geht einem doch das Messer im Sack auf. Dabei habe ich mich noch nicht mal groß mit dem Thema beschäftigt. Falls ich hier also Unsinn behaupte, bitte ich um Korrektur. (Jochen? Andrea?)

Wer es genauer wissen möchte: Hier.

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Kommentare
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Christl Klein, vor 11 Jahren
Hm, Tempers Kommentar ist ja
schon von 2008 - ich schätze eher nicht, dass...
isabo, vor 12 Jahren
Zettel's Ingo Maurer Hallo,
ich habe Ihren Beitrag zur Zettel's-Lampe gefunden. Da ich sie gerne...
Christiane Thomaßen, vor 12 Jahren
das ist ein hobby
von mir. antizyklisches kommentieren ;)
fabe, vor 12 Jahren
Das hier ist ja
schon eine Weile her. Hihi.
isabo, vor 12 Jahren
hier war ja neulich
stromausfall. menschen sind merkwürdig.
fabe, vor 12 Jahren
endlich endlich setzt jemand ein
Zeichen gegen das ständige Aussterben schöner Wörter! Da bin ich...
federfee, vor 13 Jahren
Lassen Sie doch vielleicht mal
Ihr Assoziationsmodul überprüfen, das spielt ja geradezu verrückt. Das...
isabo, vor 13 Jahren
Oh, vielen Dank!
isabo, vor 13 Jahren
grosses Lob Liebe Isabo,
bin ueber Meike auf Dich gestossen und finde Deine Texte ganz...
LvO, vor 13 Jahren
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mal hoch Bin dabei.
Jolen, vor 13 Jahren
Da spricht mir wer aus
der Seele. Ich gebe mir auch schon seit Jahren...
Cuguron, vor 13 Jahren
Ha, wir haben auch nur
Fangen (hieß einfach "fanga") ohne so ein Hintertürchen gespielt....
Irene, vor 14 Jahren
Meiner hat mir nur von
dem Smiley auf seiner Krone erzählt. Und ob ich...
strandfynd, vor 14 Jahren
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Interview gestolpert - für mich als Auch-Japanisch-Übersetzerin doppelt und...
frenja, vor 14 Jahren
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croco, vor 14 Jahren
das hier geht woanders
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don papp, vor 14 Jahren
Ja. Ich habe aber erstens
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isabo, vor 14 Jahren
Sie wissen aber schon,
dass das hier schöner ausschaut?
leavesleft, vor 14 Jahren
Gute Entscheidung. Trennung in beruflich
und privat ist unpraktisch (für alle Beteiligten) und wenig...
textundblog, vor 14 Jahren
Jo. Dann.
isabo, vor 14 Jahren
Möchten Sie es wissen?
kinomu, vor 14 Jahren
alles gute und auf nach
drüben!
skizzenblog, vor 14 Jahren
ja ja ja!!! ES geht
es geht es geht!!! (aber halt ohne Editieren, wurscht!)...
g a g a, vor 14 Jahren
Ich GLAUBE, ich habe
das Captcha- Dings jetzt weggemacht. Kannst Du es nochmal veruschen?
isabo, vor 14 Jahren

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